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   BVerwG, 31.01.1983 - 2 B 17.82   

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https://dejure.org/1983,5232
BVerwG, 31.01.1983 - 2 B 17.82 (https://dejure.org/1983,5232)
BVerwG, Entscheidung vom 31.01.1983 - 2 B 17.82 (https://dejure.org/1983,5232)
BVerwG, Entscheidung vom 31. Januar 1983 - 2 B 17.82 (https://dejure.org/1983,5232)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Voraussetzungen für das Vorliegen einer grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtsfrage in Zusammenhang mit der Tätigkeit eines Gerichtsvollziehers

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 29.04.1982 - 2 C 26.80

    Gerichtsvollzieher - Aufgaben - Vollstreckungsauftrag - Justizkassensache

    Auszug aus BVerwG, 31.01.1983 - 2 B 17.82
    Die dem Kläger als Gerichtsvollzieher erteilte Weisung, dem Gläubiger keine Protokollabschrift zu übersenden, wenn er bei einem wiederholten Vollstreckungsversuch in der Wohnung des Schuldners keine Person angetroffen habe, weil kein Protokoll aufzunehmen sei, gehört ihrem objektiven Sinngehalt nach zu den Anordnungen, die die dienstliche Verrichtung eines Beamten betreffen und die sich in ihren Auswirkungen auf die organisatorische Einheit beschränken, der der Beamte angehört (BVerwGE 60, 144; Urteil vom 12. Februar 1981 - BVerwG 2 C 42.78 - [Buchholz 232 § 26 BBG Nr. 21] und vom 29. April 1982 - BVerwG 2 C 26.80 - [DVBl. 1982, 1180]; zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung bestimmt).

    Hiernach ist in allen Beamtenrechtsstreitigkeiten vor Erhebung der Klage das Vorverfahren durchzuführen und damit auch bei einer dem Rechtsschutzbegehren Rechnung tragenden allgemeinen Leistungsklage oder einer Feststellungsklage (vgl. Urteile vom 29. April 1982 - BVerwG 2 C 26.80 - [a.a.O.] und vom 25. November 1982 - BVerwG 2 C 19.80 -).

    Kann er geltend machen, daß die Weisung mittelbar auch seine individuelle Rechtssphäre verletzt - hier durch Schmälerung seiner Einnahmen aus Schreibauslagen bei Übersendung von Protokollen - ist diese im Verwaltungsstreitverfahren auf ihre Vereinbarkeit mit dem Gesetz zu überprüfen (BVerwGE 60, 144 [148]; Urteile vom 12. Februar 1981 - BVerwG 2 C 42.78 - [a.a.O.] und vom 29. April 1982 - BVerwG 2 C 26.80 - [a.a.O.]).

  • BVerwG, 22.05.1980 - 2 C 30.78

    Kreisoberamtsrat - § 42 VwGO, § 35 VwVfG, Umsetzung eines Beamten ist kein

    Auszug aus BVerwG, 31.01.1983 - 2 B 17.82
    Die dem Kläger als Gerichtsvollzieher erteilte Weisung, dem Gläubiger keine Protokollabschrift zu übersenden, wenn er bei einem wiederholten Vollstreckungsversuch in der Wohnung des Schuldners keine Person angetroffen habe, weil kein Protokoll aufzunehmen sei, gehört ihrem objektiven Sinngehalt nach zu den Anordnungen, die die dienstliche Verrichtung eines Beamten betreffen und die sich in ihren Auswirkungen auf die organisatorische Einheit beschränken, der der Beamte angehört (BVerwGE 60, 144; Urteil vom 12. Februar 1981 - BVerwG 2 C 42.78 - [Buchholz 232 § 26 BBG Nr. 21] und vom 29. April 1982 - BVerwG 2 C 26.80 - [DVBl. 1982, 1180]; zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung bestimmt).

    Kann er geltend machen, daß die Weisung mittelbar auch seine individuelle Rechtssphäre verletzt - hier durch Schmälerung seiner Einnahmen aus Schreibauslagen bei Übersendung von Protokollen - ist diese im Verwaltungsstreitverfahren auf ihre Vereinbarkeit mit dem Gesetz zu überprüfen (BVerwGE 60, 144 [148]; Urteile vom 12. Februar 1981 - BVerwG 2 C 42.78 - [a.a.O.] und vom 29. April 1982 - BVerwG 2 C 26.80 - [a.a.O.]).

  • BVerwG, 12.02.1981 - 2 C 42.78

    Verwaltungsgerichtsverfahren - Klageabweisung - Unbegründete Klage -

    Auszug aus BVerwG, 31.01.1983 - 2 B 17.82
    Die dem Kläger als Gerichtsvollzieher erteilte Weisung, dem Gläubiger keine Protokollabschrift zu übersenden, wenn er bei einem wiederholten Vollstreckungsversuch in der Wohnung des Schuldners keine Person angetroffen habe, weil kein Protokoll aufzunehmen sei, gehört ihrem objektiven Sinngehalt nach zu den Anordnungen, die die dienstliche Verrichtung eines Beamten betreffen und die sich in ihren Auswirkungen auf die organisatorische Einheit beschränken, der der Beamte angehört (BVerwGE 60, 144; Urteil vom 12. Februar 1981 - BVerwG 2 C 42.78 - [Buchholz 232 § 26 BBG Nr. 21] und vom 29. April 1982 - BVerwG 2 C 26.80 - [DVBl. 1982, 1180]; zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung bestimmt).

    Kann er geltend machen, daß die Weisung mittelbar auch seine individuelle Rechtssphäre verletzt - hier durch Schmälerung seiner Einnahmen aus Schreibauslagen bei Übersendung von Protokollen - ist diese im Verwaltungsstreitverfahren auf ihre Vereinbarkeit mit dem Gesetz zu überprüfen (BVerwGE 60, 144 [148]; Urteile vom 12. Februar 1981 - BVerwG 2 C 42.78 - [a.a.O.] und vom 29. April 1982 - BVerwG 2 C 26.80 - [a.a.O.]).

  • BVerwG, 29.04.1982 - 2 C 33.80

    Kosten der Gerichtsvollzieher - Rückzahlung bzw. Verrechnung von Schreibauslagen

    Auszug aus BVerwG, 31.01.1983 - 2 B 17.82
    Die Frage, ob einem Gläubiger ein Protokoll zu übersenden ist und deshalb von ihm Auslagen erhoben werden können, ist gesetzlich abschließend geregelt (§ 36 GVKostG) und läßt für Ermessens- und damit auch Zweckmäßigkeitserwägungen keinen Raum (vgl. hierzu Urteil vom 29. April 1982 - BVerwG 2 C 33.80 - [DVBl. 1982, 1183]; zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung bestimmt).

    Die Frage, "welchen Gestaltungsrahmen der Dienstherr gegenüber dem Gerichtsvollzieher bei der Ausübung seiner Tätigkeit hat", ist, soweit für das vorliegende Verwaltungsstreitverfahren von Bedeutung, durch das bereits erwähnte, den Beteiligten bekannte Urteil des beschließenden Senats vom 29. April 1982 - BVerwG 2 C 33.80 - (a.a.O.) geklärt.

  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 31.01.1983 - 2 B 17.82
    Die in diesem Sinne zu verstehende grundsätzliche Bedeutung muß gemäß § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO durch Anführung mindestens einer konkreten, sich aus diesem Verwaltungsrechtsstreit ergebenden Rechtsfrage, die für die Entscheidung des Revisionsgerichts erheblich sein wird, und durch die Angabe des Grundes, der die Anerkennung der grundsätzlichen Bedeutung rechtfertigen soll, dargelegt werden (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts; u.a. BVerwGE 13, 90 [91, 92]).
  • BVerwG, 25.11.1982 - 2 C 19.80

    Verpflichtung zur Vorlage von in amtlicher Eigenschaft abzugebenden

    Auszug aus BVerwG, 31.01.1983 - 2 B 17.82
    Hiernach ist in allen Beamtenrechtsstreitigkeiten vor Erhebung der Klage das Vorverfahren durchzuführen und damit auch bei einer dem Rechtsschutzbegehren Rechnung tragenden allgemeinen Leistungsklage oder einer Feststellungsklage (vgl. Urteile vom 29. April 1982 - BVerwG 2 C 26.80 - [a.a.O.] und vom 25. November 1982 - BVerwG 2 C 19.80 -).
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